Personalrat
Beratung und Hilfe für die Beschäftigten
Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen. Die rechtlichen Grundlagen für unsere Tätigkeit finden Sie / findet ihr im Landespersonalvertretungsgesetz.
Die Mitglieder des Personalrats werden regelmäßig alle 4 Jahre von Ihnen / Euch, den Kolleginnen und Kollegen gewählt. Wir wurden am 30.04.2019 gewählt, Ihr / Euer Personalratsgremium hat derzeit 5 Mitglieder.
Aufgabe des Personalrats ist es vor allen Dingen, zu überwachen, dass die Dienststellenleitung und die Schulleitung alle Gesetze, Dienstvereinbarungen (und Tarifverträge) zugunsten der Lehrkräfte anwenden und umsetzen.
Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Unser Aufgabenkreis umfasst vorwiegend:
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Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen, vorzuschlagen und durchzusetzen
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Überwachung, dass die zugunsten der Kolleginnen und Kollegen geltende Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden
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Ihre / Eure Angelegenheiten und Beschwerden entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststellen und / oder der Schulleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken
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Angelegenheiten der Mitbestimmung und Mitwirkung.
Bei zahlreichen personellen Maßnahmen hat der Personalrat ein Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- oder Anhörungsrecht. Personelle Maßnahmen sind zum Beispiel:
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Einstellung und Überprüfung der Eingruppierung oder Höher- oder Rückgruppierung
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Kündigung
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Ablehnung des Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung
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Versetzung oder Abordnung
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Arbeitszeitregelungen
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Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
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Gestaltung des Arbeitsplatzes
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Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs
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Regelung der Ordnung in der Schule und des Verhaltens des Kollegiums
Sprechstunden
Um Ihre / Eure Interessen sachgerecht wahrnehmen zu können, müssen wir natürlich wissen, wo der Schuh drückt. Dies können wir nur von Ihnen / Euch erfahren. Nutzen Sie / Nutzt ihr deswegen unsere Sprechstunden, um uns Anregungen zu geben oder um Beschwerden an uns heranzutragen.
Unsere Sprechstunden finden vierzehntägig mittwochs in der 7. und 8. Stunde im Raum 190a statt.
Natürlich können Sie / könnt ihr uns auch außerhalb der Sprechstunden kontaktieren.
Foto oben: Rainer Sturm pixelio.de