Gleichstellungsbeauftragte
Das Aufgabenfeld der Gleichstellungbeauftragten hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt und vergrößert. Anfänglich arbeitete die Gleichstellungsbeauftragte als „Frauenbeauftragte“, heute vertritt sie im Sinne des "Gender Mainstreamings" gleichermaßen die Interessen von Frauen und Männern.
Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 ist die Gleichstellungsbeauftragte außerdem Ansprechpartnerin und Beschwerdestelle in Fragen der Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Der Gleichstellungsgedanke wird an der EBS in Bezug auf die gesamte Schulgemeinschaft sehr ernst genommen. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt regelmäßig an Sitzungen mit der Schulleitung teil, berät diese in Fragen der Gleichstellung und ist an allen Personalangelegenheiten beteiligt.
Die Schulleitung achtet darauf, dass in jeder Klasse sowohl männliche als auch weibliche Lehrkräfte unterrichten und die Klassen, sofern dies möglich ist, ausgewogen aus Jungen und Mädchen zusammengesetzt sind. Auch die Klassenleitungsteams werden aus einer männlichen und weiblichen Lehrkraft gebildet. Im Bereich der Schulsozialarbeit an der EBS haben die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern die Möglichkeit, sich vertrauensvoll an unsere Sozialpädagogin Frau Minnerop oder unseren Sozialpädagogen Herrn Ahrens zu wenden.
Schülerinnen und Schüler der 5.-8. Klassenstufe werden über die besonderen Bildungsangebote des Girls‘ and Boys‘ Day informiert, beraten und für die Teilnahme vom Unterricht freigestellt.
Im Rahmen des Präventionskonzepts an unserer Schule werden Themen, wie zum Beispiel „Essstörungen“, genderspezifisch betrachtet.
Bei Fragen rund um das Thema Gleichstellung und Gleichbehandlung können Sie /könnt ihr jederzeit auf mich zukommen.
Vera Möller
Foto rechts: S. Hofschlaeger pixelio.de