Die Schulordnung der Elsa-Brändström-Schule
Schulordnung – Der gemeinsame Weg durch unsere Schule
PräambelAn unserer Schule treffen viele Menschen mit den verschiedensten Eigenschaften und Interessen aufeinander. |
Wegweiser durch die Schulordnung
1. Grundsätze für den Umgang miteinander
2. Organisatorische Regelungen
2.1. Verhalten vor Schulbeginn
2.2. Verhalten im Unterricht
2.3. Verhalten in den Pausen
2.4. Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände
3. Entschuldigungen und Beurlaubungen
4. Haftung und Versicherungsschutz
5. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
1. Grundsätze für den Umgang miteinander
In unserer Schule wollen wir die Würde aller achten. Jeder ist für sein Handeln verantwortlich.
Dieser Grundsatz gilt für alle, die zu unserer Schulgemeinschaft gehören ( Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Eltern, Sekretärinnen, Hausmeister und andere Mitarbeiter/-innen).
Jeder bemüht sich deshalb um einen höflichen und rücksichtsvollen Umgangston, damit wir unsere Meinungen frei austauschen können.
Wenn Probleme oder Konflikte auftreten, orientieren wir uns an allgemeingültigen Verhaltensregeln.
- Die Meinung des anderen respektieren wir.
- Konflikte werden nur im Gespräch ausgetragen. Die Anwendung jeglicher Gewalt wird nicht geduldet.
Als Hilfen stehen z.B. Streitschlichter/-innen, Lehrer/-innen oder Elternvertreter/-innen zur Verfügung.
Spätestens, wenn Konflikte nicht auf diesem Wege behoben werden können, werden die Erziehungsberechtigten in die Problemlösung einbezogen.
2. Organisatorische Regelungen
2.1. Verhalten bei Schulbeginn
Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schule nach dem Gong um 7.35 Uhr.
In Ausnahmefällen ist die Cafeteria ab 7.00Uhr als Aufenthaltsmöglichkeit zugänglich (z.B. für Fahrschüler/-innen).
2.2. Verhalten im Unterricht
Zum reibungslosen Ablauf des Unterrichts gehört die Übernahme bestimmter Aufgaben und Pflichten durch die Schülerinnen und Schüler, z.B.:
- Der Schlüsseldienst sorgt für das Auf- und Abschließen des Klassenraumes und am Ende des Unterrichts für das Schließen der Fenster.
- Der Tafeldienst sorgt für eine saubere Tafel und für Kreide. Er übernimmt bei Bedarf anfallende Säuberungsarbeiten im Klassenraum selbstständig oder nach Aufforderung.
- Mit dem Klingeln zu Stundenbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem Unterrichtsraum oder vor den Fachräumen auf.
- Die für die Unterrichtsstunde erforderlichen Lernmittel liegen auf dem Tisch.
- Wenn ein Lehrer bzw. eine Lehrerin 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, fragen die Klassen- bzw. Kurssprecher/-innen im Lehrerzimmer nach.
- Handys und elektronische Geräte bleiben während des Unterrichts und der Pausen ausgeschaltet. Auch der Stand-by-Modus ist unzulässig. In Notfällen ist der Handy-Gebrauch vor dem Haupteingang erlaubt.
- Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern ist die Handynutzung im unteren Eingangsbereich des Oberstufentraktes erlaubt.
2.3. Verhalten in den Pausen
- Kleine Pausen:
Die Pausen sind für Raum- und Lehrerwechsel vorgesehen.
- Große Pausen:
Die großen Pausen dienen der Erholung und Bewegung. Deshalb werden die Klassenräume verlassen, abgeschlossen und die Aufenthaltsbereiche, bevorzugt die Pausenhöfe, aufgesucht. Im Außenbereich stehen viele Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten zur Verfügung. Grundsätzlich dürfen die Klassenräume nicht betreten werden, auch nicht, um z.B. Sportsachen abzulegen.
- Mittagspausen:
Ab der 8. Klasse dürfen die Schülerinnen und Schüler ihre digitalen Endgeräte in den Mittagspausen in der Schule benutzen. Im Oberstufentrakt bleiben die Regeln wie bisher bestehen.
Audio- und Videodateien jeglicher Art dürfen ausschließlich ohne Ton oder über Kopfhörer und nicht über Lautsprecher digitaler Endgeräte oder externer Lautsprecher abgespielt werden.
Für die Jahrgangsstufen 5-7 gilt weiterhin ein Verbot.
Im Unterricht ist die Handynutzung grundsätzlich untersagt. Die Gestattung der Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken im Unterrichtsraum obliegt der Lehrkraft.
Dabei wird auf den angemessenen und bewussten Umgang mit den Endgeräten geachtet. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (wie Urheberrecht und Recht am eigenen Bild, etc.) und, dass die Endgeräte nicht dazu genutzt werden, Mitmenschen zu entstellen.
- Aufenthaltsbereiche der Unter- und Mittelstufe:
Folgende Pausenhöfe stehen zur Verfügung:
Der gepflasterte Hof zwischen Turnhalle und Neubautrakt (einschließlich der überdachten Fläche) und der Pausenhof an der Nordseite des Gebäudes vor den Biologieräumen.
Im Schulgebäude stehen zur Verfügung:
Der Eingangsbereich im Altbau und die Gänge rund um die Aula .
- Für die Aufenthaltsbereiche Oberstufe:
Zusätzlich zu den oben genannten Bereichen stehen zur Verfügung:
Der Oberstufenneubau und der Platz zwischen Neubau und Krückau.
- Allgemeines:
Um andere nicht zu gefährden, sind Toben, Laufen und Ballspiele nur in den Außenbereichen erlaubt. Schneeballwerfen ist verboten. Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt.
- Cafeteria:
Der Besuch der Cafeteria ist in den Pausen und in Freistunden erlaubt.
2.4. Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände
- Das Prinzip der Verantwortung in der Schule verlangt von uns allen, mit dem gemeinschaftlichen Eigentum (Mobiliar, Lehr- und Unterrichtsmittel, Schulbücher usw.) auch verantwortungsvoll umzugehen.
- Dazu gehören auch Sauberkeit und Ordnung innerhalb der Schule. Wer etwas verschmutzt, beseitigt dies sofort. Herumliegender Müll wird auch von anderen aufgehoben, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Diese Regel gilt auch für die Cafeteria. Insbesondere im Toilettenbereich wird auf Sauberkeit geachtet.
- Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, gibt sein Verhalten zu und kommt für entstandene Schäden auf.
- Nach Unterrichtsschluss ist jeweils im Wechsel von einer Woche eine Klasse dafür verantwortlich, den Eingangs- und Aulabereich zu säubern. Näheres wird durch einen Plan geregelt.
- Das Schulgelände darf grundsätzlich erst nach Unterrichtsschluss verlassen werden. Für die Oberstufenschüler gilt eine Sonderregelung.
- Da die Schule sowohl in der Cafeteria als auch in der Mensa Essen anbietet, ist es nicht gestattet, sich Angebote von externen Lieferdiensten zur Schule zu bestellen, unabhängig davon, ob dies in der Schulzeit oder von zuhause aus geschieht.
- Mitnahme und Konsum von Drogen sind verboten. Auf dem Schulgelände, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen sind der Konsum von Alkohol und Zigaretten verboten. Ausnahmen regelt die Schulkonferenz.
- Entschuldigungen und Beurlaubungen
- Das Fehlen muss durch den Erziehungsberechtigten bei der Klassenleitung schriftlich begründet werden. Eine telefonische Information im Geschäftszimmer schon am ersten Tag ist wünschenswert. Entsprechendes gilt für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. An Klausurtagen ist die telefonische Krankmeldung vor der 1. Stunde zwingend erforderlich.
- Beurlaubungen aus persönlichen Gründen sind in jedem Fall rechtzeitig vorher und schriftlich beim Klassenlehrer/Tutor zu beantragen.
- Haftung und Versicherungsschutz
- Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg nach den gesetzlichen Vorschriften bei Unfällen versichert.
- Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sind verpflichtet, diese ausreichend gegen Diebstahl zu sichern. Für Fahrräder, die nicht an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
- Unfälle, die während der Unterrichtszeit oder auf dem Hin- und Rückweg zur Schule passieren, sind der Schule unmittelbar mitzuteilen.
- Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Eine Haftung kann von der Schule nicht übernommen werden.
- Erkennbar drohende Gefahren und Schäden im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind der Schulleitung umgehend zu melden.
- Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Konsequenzen nach sich.
Die jeweilige Maßnahme hängt von der Schwere des Verstoßes ab und wird von den zuständigen Lehrkräften - unter Umständen von einer pädagogischen Konferenz - im Rahmen des Schulgesetzes beschlossen.